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Schufa-Urteil:Keine Schufa-Löschung trotz Forderungsbegleichung. Das Interesse und die Berechtigung der Schufa daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden. Urteil des AG Bielefeld vom 02.10.2001 41 C 549/01 (nicht rechtskräftig) Der Betrieb 2002, 525


 

 


Kredit auch ohne Schufa - Kredit auch in schwierigen Fällen

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Juristische News:
Interessante Urteile: Börsentermingeschäfte: keine Haftung bei Belastung des gemeinsamen Girokontos Haben Eheleute ein gemeinsames Girokonto, müssen beide Geldtransaktionen des anderen gegen sich gelten lassen. Für etwaige Überziehungen haften grundsätzlich beide Kontoinhaber. Hiervon hat der Bundesgerichtshof nun eine wichtige Ausnahme gemacht. Rührt eine Kontoüberziehung von einem hochspekulativen Börsentermingeschäft eines der Kontoinhaber her und verfügt der andere Ehepartner nicht über die so genannte Termingeschäftsfähigkeit, haftet er nicht für daraus entstehende Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn das Termingeschäft eigentlich wirksam ist. In dem zu entscheidenden Fall ging es um immense Verluste eines Geschäftsmanns in Höhe von über 330.000 EUR, für die seine Frau trotz entsprechender Belastung des gemeinsamen Kontos nach diesem Urteil letztlich nicht einzustehen hatte. Urteil des BGH vom 25.06.2002 XI ZR 218/01


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Juristische News:
Scheckfälschung: Schadensersatzanspruch gegen Scheckfälscher Wird nach Einreichung eines gefälschten Schecks ein Girokonto belastet, kann der Kontoinhaber vom Scheckfälscher Schadensersatz beanspruchen. Der Kontoinhaber muss sich nicht darauf verweisen lassen, er könne von der einlösenden Bank die Stornierung der Lastschrift verlangen, weil das Fälschungsrisiko grundsätzlich bei der Bank liegt. Urteil des BGH vom 19.06.2001 VI ZR 232/00
Regeln für preisvergleichende Werbung Preisvergleichende Werbung ist im Einzelhandel tägliche Praxis. Meist werden auf Plakaten und in Anzeigen Preise durchgestrichen und durch günstigere ersetzt. Auch wenn diese Werbeart grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, sind doch gewisse Regeln zu beachten. So muss für den Verbraucher erkennbar sein, ob es sich bei dem durchgestrichenen Preis um eine (frühere) Preisempfehlung des Herstellers oder um einen vom Händler vorher verlangten Preis handelt. Fehlt ein entsprechender Hinweis, kann der Kunde davon ausgehen, dass der frühere Preis des Händlers reduziert wurde. Die Preiswerbung ist dann als irreführend anzusehen, wenn der durchgestrichene Preis zu keinem Zeitpunkt verlangt wurde. Urteil des OLG Frankfurt vom 14.08.2002 
Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ausnahmsweise kommt daneben eine persönliche Haftung des Gesellschafters/Geschäftsführers in Betracht (z. B. schuldhaftes Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen). Ein umgekehrter Haftungsdurchgriff, wonach die Gesellschaft für (persönliche) Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers haftet, ist jedoch generell ausgeschlossen. Beschluss des KG Berlin vom 13.01.2003 24 W 311/02 
Übersendung einer Presseinformation Die Zusendung einer Presseinformation mit werbendem Inhalt an einen Zeitungsverlag stellt für sich gesehen noch keine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Veröffentlichung eines solchen Textes würde gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text verstoßen. Der Leser einer Zeitung oder Zeitschrift geht davon aus, im redaktionellen Teil die Meinung der Redaktion und nicht die Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen durch einen Gewerbetreibenden zu erfahren. Ein Wettbewerbsverstoß ist daher erst dann anzunehmen, wenn die Pressemitteilung tatsächlich veröffentlicht wird, da die Werbebotschaft nicht an den Verlag gerichtet war, sondern an die Leser der von ihm verlegten Printmedien. Auch unter dem Aspekt, dass mit der Übersendung der Pressinformation die Beihilfe zu einer wettbewerbswidrigen Handlung angetragen wurde, ergibt sich kein Anspruch aus § 1 UWG. Urteil des AG Mönchengladbach vom 21.03.2002 5 C 528/01 

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Sonstige News:


Schufa-Urteil:Keine Schufa-Löschung trotz Forderungsbegleichung. Das Interesse und die Berechtigung der Schufa daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden. Urteil des AG Bielefeld vom 02.10.2001 41 C 549/01 (nicht rechtskräftig) Der Betrieb 2002, 525